Am 17. Dezember 2020 verabschiedete der Bundestag eine EEG-Novelle, die ab Januar 2021 gilt.
Die wichtigsten Änderungen für PV-Anlagen:
- Für Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp und einem jährlichen Eigenverbrauch von maximal 30 MWh
fällt die EEG-Umlage weg. Das gilt auch für Bestandsanlagen.
- Neuanlagen mit einer Größe zwischen 7 kWp und 25 kWp müssen bald mit einem Smart Meter Gateway ausgerüstet werden. Bis zum
„go" des Bundesamts für Sicherheit und Informations-technik können die Anlagen bis 25 kWp (nach EEG 2017: bis 30 kWp) mit der 70 % Regelung oder mit einem Funkrundsteuerempfänger (FRE)
gebaut werden.
- Neue Gewerbeanlagen über 300 kWp oder bis 750 kWp bekommen für maximal 50 % der erzeugten Energie eine EEG-Vergütung. Für
Anlagen die vor dem 01. April 2021 in Betrieb gehen, gibt es sie noch für 100 %.