Generationswechsel bei der Sunrise Solartechnik und Gründung der GmbH
Herr Simon Goll agiert ab Januar 2023 als opertaiver Geschäftsführer
Die wichtigsten steuerlichen Erleichterungen für PV-Betreiber ab 2023:
Mit dem Jahressteuergesetz werden zum 1. Januar 2023 alle PV-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp für Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien sowie für
Mehrfamilienhäuser bis 15 kWp je Wohnung oder Geschäftseinheit, insgesamt jedoch nur bis max. 100 kWp Leistung pro Steuerpflichtigen, von der Einkommensteuer
befreit.
Durch die Einkommensteuerbefreiung entfällt die Verpflichtung, den Gewinn zu ermitteln und damit auch die komplizierte und oftmals nur mit Hilfe eines Steuerberaters
auszufüllende „Einnahme-Überschuss-Rechnung“.
Ergänzend dazu wird die Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf Wohngebäuden auf 0% gesenkt. Damit werden die Anschaffungskosten erheblich
reduziert. Zudem können Betreiber aufgrund des Nullsteuersatzes ohne Nachteile von der bürokratiearmen umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.